Reference: EU0010000030
Europäische Kommission DG XXII
JUGEND FÜR EUROPA III
next deadline: 2013-06-03
Das Programm JUGEND FÜR EUROPA III gliedert sich um fünf Aktionsbereiche.Aktion A: Maßnahmen innerhalb der Gemeinschaft, die Jugendliche unmittelbar einbeziehen.
A.I : Austausch und Mobilität von Jugendlichen - Da sich das Programm außerhalb des allgemeinen Unterrichtswesens und der beruflichen Bildung an Jugendliche richtet, ermöglicht das Programm den teilnehmenden jugendlichen, erste eindrücke von der europäischen Realität zu gewinnen. Die Austauschvorhaben sind das zentrale Instrument des Programms, um den Jugendlichen die Vielfalt der europäischen Gesellschaft und den ihr innewohnenden Werte zu verdeutlichen.
A.II.1 : Jugendinitiativen - unterstützt werden Projekte, die auf lokaler Ebene von Jugendlichen erarbeitet und durchgeführt werden und in deren Rahmen die Jugendlichen ihre Eigeninitiativen, Kreativität und Solidarität weiterentwickeln können.
A.II.2 : Praktika im Rahmen des Freiwilligen Dienstes - Das Programm unterstützt Praktika von Jugendlichen in einem anderen Mitgliedstaat. Sie arbeiten als freiwillige Helfer in einem gemeinnützigen Projekt während 1 bis 6 Monaten mit, um auf diese Weise ihre soziale Kreativität und ihr Gefühl der Solidarität weiter zu entwickeln.
Aktion B: Jugendbetreuer
B.I : Direkte Unterstützung für Maßnahmen, die Jugendliche unmittelbar einbeziehen (Aktion A) - Aktivitäten, wie z.B. Studienaufenthalte, Aus- und Fortbildungskurse und Partnersuche, in deren Rahmen sich Jugendbetreuer weiterbilden, um die Projekte der Aktion A besser durchführen zu können.
B.II : Direkte Unterstützung für die europäische Zusammenarbeit bei der Ausbildung von Jugendbetreuern - Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Ausbildung von Jugendbetreuer soll gefördert werden, sowie die Einbeziehung der Europäischen Dimension in die Ausbildung der Jugendbetreuer.
Aktion C : Zusammenarbeit zwischen den in den Mitgliedstaaten für Jugendarbeit zuständigen Stellen
Die in Aktion C vorgesehenen Maßnahmen, wie z.B. der Erfahrungsaustausch und die Schaffung von Partnerschaften und Verbundnetzen, sollen die Zusammenarbeit der in den Mitgliedstaaten für Jugendarbeit zuständigen Stellen fördern. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Verantwortlichen von regionalen und lokalen Stellen.
Aktion D : Austausch mit Drittländern
Die Austauschmaßnahmen mit Drittstaaten sollen die beteiligten Jugendlichen befähigen, ihre jeweiligen Situationen und Kulturen besser zu verstehen und so ihr wechselseitiges Soldaritätsgefühl fördern. Diese Aktivitäten bietenden Jugendlichen die Gelegenheit, sich aktiv mit verschiedenen demokratischen Formen auseinanderzusetzen. Im Rahmen vorbereiten der Maßnahmen können Jugendbetreuer und Verantwortliche der Jugendarbeit zuständigen Stellen in den Förderungsberechtigten Staaten die Grundlage für eine umfassende Entwicklung der Austauschmaßnahmen legen.
Aktion E : Information von Jugendlichen und Studien im Jugendbereich
E.I : Der Erfahrungsaustausch, die Herausgabe und Verbreitung von Informationsprodukten für Jugendliche und die Vernetzung zählen zu den Maßnahmen, die diese Zusammenarbeit anregen sollen. Letztere soll dazu beitragen, daß Jugendliche die Ziele des Programms besser verstehen und ihnen der Zugang zu den angebotenen Aktivitäten erleichtert wird.
E.II : Im Rahmen gezielter Studien soll die Situation der jungen Europäer genauer untersucht werden, damit ihre spezifischen Bedürfnisse und Erwartungen besser berücksichtigt werden können.
Informationen auf Internet:
http://europa.eu.int/en/comm/dg22/youth_de.html